Angeordnete Beratung gemäß § 156 FamFG

Trennung und Scheidung bedeuten in den meisten Fällen für die Erwachsenen und für die Kinder eine Erschütterung in den bisher sicher geglaubten festen Lebensstrukturen, Verbindungen und Beziehungen.

Alles muss neu „entworfen“ und strukturiert werden. Zudem müssen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass insbesondere die Kinder neue Sicherheiten entwickeln können. Eltern stehen bei einer Trennung vor der großen (meist emotional besetzten) Herausforderung, für ihre Kinder neue und sichere Lebensbedingungen zu schaffen, in denen sie gut aufwachsen können. 

Um dies sicherstellen zu können, müssen Vereinbarungen auf der Elternebene getroffen werden. Nicht immer gelingt dies gut und einvernehmlich. 

In der Trennungskonfliktberatung, die in einem Gerichtsbeschluss angeordnet wurde, finden Gespräche mit beiden Eltern, und auch Einzelgespräche statt. In Einzelfällen werden die Kinder in die Beratungen mit einbezogen.

Ziel ist es, gemeinsame Lösungen bezüglich der beim Gericht vereinbarten Beratungsthemen zu finden. Voraussetzung ist, dass das juristische Verfahren während der Beratungszeit ruht.

Diese Beratungen sind kostenfrei, vertraulich und finden in Köln und Frechen statt.